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   OLG Köln, 16.08.1996 - 16 Wx 193/96   

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https://dejure.org/1996,3797
OLG Köln, 16.08.1996 - 16 Wx 193/96 (https://dejure.org/1996,3797)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.08.1996 - 16 Wx 193/96 (https://dejure.org/1996,3797)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. August 1996 - 16 Wx 193/96 (https://dejure.org/1996,3797)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1994 - 20 W 26/94

    Antrag auf Teilungsversteigerung; Drittwiderspruchsklage; Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.1996 - 16 Wx 193/96
    Im Ergebnis würden zudem außerhalb des Scheidungsverfahrens entgegen der Grundentscheidung des Gesetzgebers bereits vollendete Tatsachen bezüglich des Vermögens der Ehegatten geschaffen werden (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 309).
  • OLG Köln, 01.03.1984 - 16 Wx 6/84

    Ersetzung; Erteilung einer Ersetzung; Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten;

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.1996 - 16 Wx 193/96
    Soll das Vormundschaftsgericht hiernach die Zustimmung eines Ehegatten zu einem Rechtsgeschäft ersetzen, so muß dieses Rechtsgeschäft zwar nicht formgültig abgeschlossen sein; es müssen aber alle Punkte festgelegt sein, die wichtig sind für die Beurteilung der Frage, ob das Geschäft den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (vgl. Senat, OLGZ 1984, S. 296, 298 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.05.2004 - 16 Wx 80/04

    Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten zur Teilungsversteigerung eines des

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats handelt der widersprechende Ehegatte in den Fällen, in denen der Ausgang eines streitigen Zugewinnausgleichsverfahrens noch ungewiss ist, in der Regel nicht ohne ausreichenden Grund (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.04.2000, - 16 Wx 51/00 -, OLGR Köln 2000, 422, 423, und vom 16.08.1996 - 16 Wx 193/96 -, FamRZ 1997, 677 = OLGR Köln 1997, 50), wenn er durch die Genehmigung seine Anwartschaft auf Zugewinnausgleich konkret gefährden würde, was angenommen werden kann, wenn die Würdigung aller Umstände eine Gefährdung nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt (vgl. BayObLGZ 1975, 12, 17).
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